Tiefgreifende Änderungen zum reformierten WEG-Gesetz

Gastbeitrag von Markus Klimsch zum reformierten WEG-Gesetz,
das am 1. Dezember in Kraft tritt.

Badische Zeitung, Sa, 28. November 2020

Obwohl das Thema Corona nahezu alle anderen Themen verdrängt, hat der Gesetzgeber nach vier Jahren der politischen Diskussion ein Reformvorhaben umgesetzt und das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) grundlegend geändert. Dabei hatte er insbesondere die Förderung der Elektromobilität und die energetische Modernisierung von Wohnanlagen im Blick. Die wichtigsten dieser Änderungen, die am 1. Dezember in Kraft treten, werden nachfolgend dargestellt.

Zur Erreichung der Klimaziele sind umfangreiche energetische Sanierungen nötig, auch und gerade bei Wohnungseigentümergemeinschaften. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen bedurften bisher in der Regel der Zustimmung aller oder zumindest einer qualifizierten Mehrheit der Eigentümer, ebenso wie die Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge, Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren oder des Einbruchsschutzes. Künftig können solche Maßnahmen mit einfacher Mehrheit beschlossen, ja unter Umständen sogar von einzelnen Eigentümern verlangt werden.

Weiter lesen

Tiefgreifende Änderungen (veröffentlicht am Sa, 28. November 2020 auf badische-zeitung.de)