Rechtsanwalt Markus Klimsch erklärt, warum Balkonsolarmodule noch nicht überall montiert werden dürfen – und was für Wohnungseigentümergemeinschaften gilt.
Bereits seit 2019 gibt es Solarmodule, die günstig erworben und beispielsweise einfach außen an Balkonen montiert werden können. Dort produzieren sie Strom zur Einspeisung in das Hausnetz. Ein Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses kann eine solche Anlage selbst betreiben oder seinem Mieter den Betrieb gestatten. Wie aber sieht es in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) aus?
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Draußen-Anlagen für alle? (veröffentlicht am Sa, 03. Juni 2023 auf badische-zeitung.de)
Foto: Astrid Gast (stock.adobe.com)