Wir beraten und vertreten Verkäufer und Käufer bei der Gestaltung von Grundstückskaufverträgen, prüfen die Wirksamkeit notarieller Vereinbarungen und machen berechtigte Ansprüche gegen die andere Vertragspartei, z.B. wegen verschwiegener Mängel oder anderer Pflichtverletzungen geltend.
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